Die Schweiz
hat eigene Gesetze
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Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union und besitzt ihr eigenes, von der europäischen Gesetzgebung unabhängiges Zoll- und Steuerrecht. Jedes in der Schweiz landende ausländische Luftfahrzeug muss somit in eines der im Zollgesetz vorgesehenen Zollverfahren überführt werden, je nach Zweck und Dauer seines Aufenthalts auf Schweizer Territorium. Das Gesetz über die Mehrwertsteuer, seinerseits, sieht im Grundsatz die Anwendung eines Steuersatzes von 8,1% auf den Verkauf, die Vermietung, die Einfuhr und den Unterhalt eines Luftfahrzeugs auf Schweizer Boden, sowie auf die damit durchgeführten Transporte vor.
Wenn ein Luftfahrzeug in des Verfahren der vorübergehenden Verwendung, in jenes des aktiven oder passiven Veredelungsverkehrs, oder in das Transitverfahren überführt werden kann, oder wenn es als Uebersiedlungsgut eingeführt wird, wird keine Einfuhrabgabe erhoben; jedoch sind eine Bewilligung und in gewissen Fällen die Leistung von Sicherheiten erforderlich. Kann ein Luftfahrzeug in keines dieser Verfahren eingehen, so muss es in den zollrechtlich freien Verkehr in der Schweiz überführt werden (definitive Einfuhr), in einem formellen Einfuhrverfahren und gegen Entrichtung von Einfuhrabgaben, von denen die auf der Einfuhr erhobene Mehrwertsteuer die wichtigste ist.
Seit 2015 kontrollieren die Zollbehörden systematisch den rechtlichen Status der Luftfahrzeuge, die sich auf Schweizer Gebiet befinden ohne eingeführt worden zu sein. Bezüglich der eingeführten Luftfahrzeuge überprüfen die Steuerbehörden, ob der von den daran Berechtigten geforderte Vorsteuerabzug (MWST) begründet ist. Diese Berechtigten haben somit alles Interesse daran sich zu vergewissern, dass sie die geltende Regelung einhalten; sie vermeiden damit, sich Sanktionen auszusetzen oder ihre zeitlich begrenzten Rechte auf volle oder teilweise Rückerstattung der bei der Einfuhr entrichteten Mehrwertsteuer zu gefährden.
DIENSTLEISTUNGEN
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Bestimmung des Zollverfahrens
Da die Zollbehörden ihre Gesetzesauslegung und ihre Rechtspraxis nicht veröffentlichen, ist es für den an einem Luftfahrzeug Berechtigten in vielen Fällen nicht einfach zu bestimmen, ob dieses in den Genuss eines Verfahrens der vorübergehenden Verwendung kommen kann oder ob es importiert werden muss. Aircraft Import Switzerland berät Berechtigte bei der Bestimmung des zollrechtlichen Status ihres Luftfahrzeugs.
Einfuhr- und Ausfuhrverfahren
Aircraft Import Switzerland besorgt, im Auftrag der Person oder Organisation, die ihr Luftfahrzeug in die Schweiz zu importieren oder ins Ausland zu exportieren hat, die Vorbereitung und Begleitung des Einfuhr- oder Ausfuhrverfahrens, von der Sammlung der erforderlichen Dokumente bis zur Validierung des neuen zollrechtlichen Status des Luftfahrzeugs durch die zuständige Zollbehörde.
Rulings & Rechtsgutachten in Zoll- und Steurrecht
Aircraft Import Switzerland kann von den Zoll- und Steuerbehörden, im Auftrag des an einem Luftfahrzeug Berechtigten, eine formelle und verbindliche Stellungnahme (ruling) verlangen zu Fragen wie dem zollrechtlichen Status eines Luftfahrzeugs, dem Recht zur zollfreien Einfuhr eines Luftfahrzeugs, dem Recht auf Rückerstattung der Vorsteuer, und anderen mehr. Aircraft Import Switzerland gibt ebenfalls Rechtsgutachten zu diesen Fragen ab.
Beratung in Zollrecht & Steuerrecht
Wann und in welchem Umfang kann die bei der Einfuhr entrichtete Mehrwertsteuer zurückverlangt werden? Wie verhält es sich mit der Befreiung von Zollabgaben? Wann wird eine Tätigkeit, unter dem Gesichtspunkt des Steuerrechts, des Zollrechts und des Luftfahrtrechts, als unternehmerisch / gewerblich oder als privat /nichtgewerblich qualifiziert? Unter welchen Bedingungen kann ein gewerbsmässiger Betreiber ein Luftfahrzeug zollfrei einführen? Aircraft Import Switzerland berät ihre Kunden in diesen und vielen weiteren Fragen.
Zollanmeldungen & Bewilligungen
Das Verfahren der vorübergehenden Verwendung, jenes des aktiven oder passiven Veredelungsverkehrs, die Einfuhr als Uebersiedlungsgut, der MWST-freie Kauf und Verkauf eines Luftfahrzeugs auf Schweizer Boden, sowie die Regularisierung von im Ausland ausgeführten Unterhaltsarbeiten, erfordern vorgängig die Erlangung einer Bewilligung, die Abgabe einer Erklärung oder den Abschluss einer Zollvereinbarung. Aircraft Import Switzerland steht den an Luftfahrzeugen Berechtigten bei diesen Demarchen beratend zur Seite.
Steuerrechtliche Stellvertretung
Der im Ausland domizilierte Importeur eines Luftfahrzeugs, das in die Schweiz eingeführt werden soll, hat sich der schweizerischen MWST zu unterstellen und einen Stellvertreter für Steuersachen zu bezeichnen. Aircraft Import Switzerland übernimmt es, in seinem Auftrag diese Unterstellung zu erwirken, die vierteljährlichen MWST-Abrechnungen auszufüllen, die Rückerstattung der Vorsteuer einzufordern, die Einfuhr der im Ausland am Luftfahrzeug ausgeführten Unterhaltsarbeiten zu besorgen, und ihn bei den Steuerbehörden zu vertreten.
TEAM
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Die Anwaltskanzlei Renz & Partners und die Firma Wealthings SA haben ihre Kompetenzen in den Bereichen Luftfahrt, Zoll und Steuern vereint, um den Kunden von Aircraft Import Switzerland Beratung und Dienstleistungen in allen Fragen anzubieten, die den zollrechtlichen Status ihres Luftfahrzeugs sowie die steuerrechtlichen Aspekte betreffen, die nach Schweizer Recht mit dem Eigentum, dem Besitz, der Verwaltung, dem Unterhalt und dem Betrieb dieser Luftfahrzeuge verbunden sind. Diese zentralisierte Lösung erlaubt es den Kunden von Aircraft Import Switzerland, alle ihre Fragen an einen einzigen Ansprechpartner zu richten und dabei in den Genuss von optimisierten Tarifen zu kommen.
Philippe Renz
Rechtsanwalt | Renz & Partners
Valérie Grivel
Dipl. Wirtschaftsprüferin | Wealthings SA
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Tel: +41 26 322 70 70
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